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Hinweis
Gerichtlicher Vergleich
Der Beklagte, Roni Karschigijew, verpflichtet sich gegenüber der klagenden Partei, CBKU GmbH, es zu unterlassen, mit einer höheren als der tatsächlichen Anzahl an Verbraucherbewertungen bei Google und/oder Treatwell neben den entsprechenden Logos zu werben, um die Kunden über die Kundenzufriedenheit und das Bestehen am Markt zu täuschen und zum Vertragsabschluss zu bewegen.Handelsgericht Wien, 11 Cg 15/24d, Vergleich vom 22.4.2024