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    Hinweis

    Gerichtlicher Vergleich
    Der Beklagte, Roni Karschigijew,  verpflichtet sich gegenüber der klagenden Partei, CBKU GmbH, es zu unterlassen, mit einer höheren als der tatsächlichen Anzahl an Verbraucherbewertungen bei Google und/oder Treatwell neben den entsprechenden Logos zu werben, um die Kunden über die  Kundenzufriedenheit und das Bestehen am Markt zu täuschen und zum Vertragsabschluss zu bewegen.

    Handelsgericht Wien, 11 Cg 15/24d, Vergleich vom 22.4.2024